**N | Welche der folgenden Aussagen zur "CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung" ist richtig?** Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. --- **N | Was versteht man unter dem Begriff HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate)?** Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung. --- **N | Was ist eine HAREC-Bescheinigung? Das Dokument ...** bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse A nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten. --- **N | Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 sowie der ERC-Report 32 und die ECC-Empfehlung (05)06 für den Amateurfunk? Sie bilden die Grundlage für...** den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen in den umsetzenden Ländern. --- **N | Darf ein Funkamateur mit einer Amateurfunkzulassung der Klasse N in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?** Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig. --- **N | Darf ein Funkamateur mit einer "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?** Nein, nur in Ländern, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. --- **N | Darf ein deutscher Funkamateur mit einer Amateurfunkzulassung der Klasse A in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?** Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. --- **N | Darf ein Funkamateur mit einer deutschen Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A oder E auch in Nicht-CEPT-Ländern auf Grundlage der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 bzw. ECC (05)06 Amateurfunkverkehr abwickeln?** Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden. --- **N | Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle im Ausland zu beachten, wenn das besuchte Land die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat?** Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen. --- **N | Wie muss ein Funkamateur aus einem Land, das die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 oder die ECC-Empfehlung (05)06 anwendet, sein Heimatrufzeichen beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in Deutschland ergänzen? Je nach Klasse des Funkamateurs wird ...** DL/ oder DO/ vorangestellt. --- **N | Wie lange darf ein Funkamateur vorübergehend Amateurfunkverkehr im Ausland je Aufenthalt durchführen, wenn die CEPT-Regelung Anwendung findet?** Bis zu 3 Monaten --- **N | Darf ein Funkamateur mit einer deutschen Amateurfunkzulassung auch im Ausland Amateurfunkverkehr auf dem 6 m-Band durchführen?** Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. --- **N | Ist der vorübergehende Betrieb einer deutschen Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?** Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. --- **N | Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle in einem Land betreiben will, das die CEPT-Empfehlung nicht anwendet?** Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. ---